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   BDH, 14.07.1967 - II DB 4/67   

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https://dejure.org/1967,796
BDH, 14.07.1967 - II DB 4/67 (https://dejure.org/1967,796)
BDH, Entscheidung vom 14.07.1967 - II DB 4/67 (https://dejure.org/1967,796)
BDH, Entscheidung vom 14. Juli 1967 - II DB 4/67 (https://dejure.org/1967,796)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abberufung eines Untersuchungsführers im Rahmen eines Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung - Beurteilung der Befangenheit eines Untersuchungsführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BDO §§ 33, 44 (a.F.)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 33, 21
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BDH, 20.03.1954 - I DB 22/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BDH, 14.07.1967 - II DB 4/67
    Um solche handelt es sich nur dann, wenn sie im inneren Zusammenhang mit der Urteilsfällung stehen und lediglich ihrer Vorbereitung dienen, ohne sonst nach einer anderen Richtung eine Wirkung im Verfahren zu äußern (Beschlüsse vom 20. März 1954 - I DB 22/53 - und vom 20. Februar 1958 - II DB 3/58 -).
  • BDH, 18.06.1965 - III DV 7/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BDH, 14.07.1967 - II DB 4/67
    Diesem Gebot entsprechend hat der Bundesdisziplinarhof bereits bei mißbilligenden Äußerungen, für die die Bundesdisziplinarordnung ebenfalls keinen Rechtsbehelf vorsieht, die Möglichkeit einer gerichtlichen Nachprüfung geschaffen (Beschluß vom 18. Juni 1965 - III DV 7/64 = ZBR 1966, 59).
  • BVerwG, 04.09.1991 - 1 D 35.90

    Beamtenrecht Dienstvergehen - Dienstliche Überlastrung des Untersuchungsführer -

    Seine Abberufung unterliegt, insbesondere wenn sie mit der Bestellung eines neuen Untersuchungsführers einhergeht, der gerichtlichen Nachprüfung (BVerwGE 33, 21 ).

    Denn das Gesetz zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts 1967 hat wesentliche Teile des § 56 BDO = § 44 BDO a.F. neugefaßt und ergänzt, auf die Einbeziehung zusätzlicher Ablösungs- oder Abberufungsgründe aber bewußt verzichtet, obwohl die Frage der Abberufung des Untersuchungsführers wegen Überlastung im Hauptamt schon damals streitig erörtert wurde (vgl. Breithaupt/Zoch, NDO, § 53, Anm. 20; BVerwGE 33, 21 ).

    Unter dem Schutz dieser Vorschrift steht auch der Untersuchungsführer (ebenso BVerwGE 33, 21 ; Hardraht in Behnke, BDO, 2. Aufl., § 56, Rz. 26; Köhler/Ratz, BDO, § 56, Rz. 9).

  • BDH, 17.07.1967 - II DB 3/67

    Behandlung des Untersuchungsverfahrens als maßgebend für die Voraussetzung einer

    Was die Zuständigkeit der Kammer anlangt, wird auf den Beschluß des Senats vom 14. Juli 1967 - II DB 4/67 - verwiesen.

    Daß es nach der Bestellung eines neuen Untersuchungsführers mit dem Untersuchungsverfahren nicht voranging, ist hingegen nicht zu beanstanden, da der Beschuldigte die Rechtmäßigkeit dieser Bestellung angezweifelt und Dr. N... abgelehnt hat, so daß dieser an der Durchführung der Untersuchung gehindert war; erst der Beschluß des Senats vom 14. Juli 1967 - II DB 4/67 - hat diese Frage geklärt.

    Wie bereits in dem Beschluß vom 14. Juli 1967 - II DB 4/67- ausgeführt, war es nicht möglich, die Entscheidung über die Kosten des Zwischenverfahrens der Kostenentscheidung im Hauptverfahren vorzubehalten, sondern es mußte bereits jetzt über diese Kosten entschieden werden.

  • BGH, 08.10.1985 - RiZ(R) 2/85

    Ablehnung der Verhandlung wegen Verdacht auf Befangenheit des Richters -

    Auch war der Minister in der Wahl des Ermittlungsführers frei (vgl. BVerwGE 33, 21, 27).

    Allerdings wird vom Bundesverwaltungsgericht (II. Disziplinarsenat) die Ansicht vertreten, daß der Wechsel des Untersuchungsführers im Disziplinarverfahren unter dem Schutz des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG steht und deshalb dieses Amt seiner Disposition entzogen ist (BVerwGE 33, 21, 27 und 30).

    Beides hat der Antragsgegner zunächst hingenommen, obwohl die Auswechslung des Ermittlungsführers nach Art. 19 Abs. 4 GG gerichtlich anfechtbar ist (vgl. BVerwGE 33, 21, 27 f.).

  • BVerwG, 09.04.1991 - 1 DB 3.91

    Vollstreckung Gehaltskürzung - Beurlaubter Beamter - Bundesdisziplinargericht -

    Es bedarf jedoch keiner Entscheidung, ob dieser Umstand es rechtfertigen könnte, unabhängig von der Unanfechtbarkeit des Disziplinargerichtsbescheides eine außerordentliche Rechtswegeröffnung durch Art. 19 Abs. 4 GG zuzulassen (vgl. BVerwGE 33, 21 ).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 1 DB 31.94

    Beamtenrecht: Erlöschen des Amtes eines Untersuchungsführers

    Allerdings hat der 2. Disziplinarsenat des Bundesdisziplinarhofs (Beschluß vom 14. Juli 1967 - BDH II DB 4, 67 - BVerwGE 33, 21 ) die Beschwerde eines beschuldigten Beamten gegen eine den Rechtsschutz gegen die Abberufung eines Untersuchungsführers dem Grunde nach verweigernde Entscheidung der Bundesdisziplinarkammer zugelassen.
  • VG Meiningen, 08.05.2006 - 6 D 60011/02

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarrecht; Untersuchungsführer;

    die Einbeziehung zusätzlicher Ablösungs- oder Abberufungsgründe aber bewusst verzichtet, obwohl die Frage der Abberufung des Untersuchungsführers wegen Überlastung im Hauptamt schon damals streitig erörtert wurde (BVerwG, B. v. 14.07.1967, II DB 4, 67, BVerwGE 33, 21, 30).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2002 - 6d A 2435/01
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 1967 - II DB 4, 67 -, BVerwGE 33, 21, 27; Schütz, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, Stand Januar 2000, § 55 DO NRW Rdnr. 11 c.
  • BVerwG, 07.06.1985 - 1 DB 28.85

    Rechtsmittel

    Durch die Abordnung des Beamten wird sein dienstlicher Wohnsitz nicht verlagert (BVerwGE 33, 21; BDHE 7, 23; Claussen/Janzen, BDO, 4. Aufl. 1981, § 43 Rz. 1 und 4; Behnke, BDO, 2. Aufl., § 43 Rz. 2 und 12).
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